„Der Test sei freiwillig und führe im Falle einer Verweigerung nicht dazu, dass sie als volljährig eingestuft werden, betont die Sozialbehörde. Im Zentrum der Überprüfung stehe das Röntgen des Kiefers, bei Bedarf auch der Handwurzel oder des Schlüsselbein-Brustbein-Gelenks. Für die Behörden ist es von großer Bedeutung, ob die unbegleiteten Flüchtlinge wie behauptet tatsächlich minderjährig sind.“