Person (als Nachkomme eines Herrschers) mit gesetzmäßigem Anrecht auf die Thronfolge
„‚Augenblicklich stürzte Heinrich zu Boden, überwältigt von Gram. Er wurde in seine Kammer geführt und ließ der Bitternis seines Kummers freien Lauf.‘ So schildert der Chronist Ordericus Vitalis die Reaktion Heinrichs I. auf die Mitteilung, dass sein einziger ehelicher Sohn und Thronerbe bei einem Schiffbruch vor der normannischen Küste ertrunken war.“