„Mit der zeitweisen Drohung einer bundesweiten Ausdehnung (Kreuther Beschluss 1976) der CSU und der Kandidatur von Franz Josef Strauß als gemeinsamem Kanzlerkandidaten der Union 1980 unterstrich die Partei ihren bundespolitischen Anspruch, der auch durch ihr Auftreten im Bundesrat zur Geltung kommt.“