„Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verbietet die Erzeugung und den Verkauf von Lebensmitteln, die gesundheitsschädigend sind; dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Bedarfsgegenstände (Töpfe, Verpackungsmaterial, Spielzeug u. a.) und auf Futtermittel, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfüttert werden.“