Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde. (§ 3 OWiG)
行為は、その行為が行われる前に処罰の可能性が法律で定められていた場合にのみ、秩序違反として処罰され得る。
„Die strafrechtliche Ahndung der Zauberei erfolgte abgestuft: vom Schadenszauber ohne Folgen über den Schadenszauber mit Schäden, aber ohne ›Teufelspakt‹ und ›Teufelsbuhlschaft‹, bis hin zur Zauberei mit einem Teufelspakt.“
「魔術に対する刑事上の処罰は段階的に行われた。結果を伴わない有害魔術から、被害はあるが『悪魔契約』や『悪魔との姦淫』を伴わない有害魔術を経て、悪魔契約を伴う魔術に至るまでである。」