die Tätigkeit, zwei oder mehr Objekte als verschieden (ungleich oder nicht identisch) zu erkennen oder zu definieren
Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft wurde in der deutschen Staatsrechtslehre zeitweise sehr kontrovers diskutiert.
国家と社会の区別はドイツ国法学において一時非常に論争的に議論された。
Im folgenden Beitrag wird vermittels der Unterscheidung von Wissen und Nichtwissen auf die ambivalente Position von Nichtwissen zwischen der Sicherung wissenschaftlicher Erkenntnisproduktion und riskantem Entscheiden eingegangen.
次の論文では、知と不知の区別を用いて、科学的認識生産の確保とリスクを伴う決定との間における不知の両義的な位置づけが論じられる。